Online eine GmbH gründen – schnell, einfach und sofort.

Kostenlos und unverbindlich Ihre Gesellschaft gründen

Mit GmbH Direkt kannst du deine GmbH schnell, einfach und online gründen lassen
direkt vom Anwalt und ohne versteckte Kosten.
Wir unterstützen Gründer dabei, Ihren geschäftlichen Traum rechtlich sicher und ohne bürokratische Hürden zu verwirklichen.

Rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt:

Umfassende Anwalts- und Gründungsberatung:

Komplette Notarabwicklung und Koordination

Schnellgründung & Verträge

GmbH gründen

GmbH Direkt hat uns bei der Gründung unserer GmbH geholfen, und die Zusammenarbeit mit Ihnen war hervorragend. Nicht nur, weil sie ihrem Namen gerecht werden, sondern auch, weil Sie Schritt für Schritt alles mit uns durchgegangen sind. Wir haben uns sehr sicher in den Händen von GmbH direkt gefühlt.

Fragen wurden super schnell von einer hochqualifizierten Anwältin beantwortet.

Der Notartermin wurde äußerst zügig abgewickelt, und Verträge sowie Unterlagen wurden einwandfrei übernommen. Wir waren sehr zufrieden mit dem reibungslosen Ablauf und der großartigen Unterstützung.

GmbH direkt hat uns geholfen, unser Start-Up stressfrei zu gründen.

Deine Vorteile mit GmbH Direkt

Schnell, Einfach & Direkt

GmbH Direkt: Ihr Partner für den schnellen, einfachen Weg zur eigenen GmbH. Starten Sie unkompliziert ins Unternehmertum und überzeugen Sie sich selbst von unserem umfassendem Service und unserer Top beratung.

GmbH-Gründung leicht gemacht

Starten Sie Ihr Unternehmen mit Leichtigkeit. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, damit Ihr Geschäftserfolg von Anfang an gesichert ist. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung.

Anwalt direkt verfügbar

Über unsere Online-Plattform bieten wir direkte und umfassende rechtliche Beratung ohne Zwischenhändler an. Unsere Dienstleistungen sind deutschlandweit verfügbar und wir vertreten Sie vor jedem Gericht. Wir stehen Ihnen bei.

Hohe Qualität & Geschwindigkeit

Unsere oberste Priorität liegt auf Qualität und Schnelligkeit. GmbH Direkt garantiert eine zuverlässige Bearbeitung aller Rechtsangelegenheiten innerhalb von 24 Stunden. Wir sind in jeder Sekunde und bei jedem Anliegen für Sie da.

Bei uns finden Sie faire Preise

Wir setzen auf faire Preise, selbst in rechtlichen Angelegenheiten. Ein qualitativ hochwertiger rechtlicher Service muss nicht teuer sein. Unsere Festpreise bieten dir stets transparente Honorare, ohne unangenehme Überraschungen.

Geld-zurück-Garantie

Unsere höchste Priorität liegt auf dem Vertrauen und der Zufriedenheit unserer Mandanten. Dies spiegelt sich auch in unserer Geld-zurück-Garantie wider: Solltest du mit unserer Dienstleistung unzufrieden sein, erstatten wir dir dein Geld zurück.

In nur 24h zur eigenen Firma

3 Schritte zur Gründung

1. Online bestellen

Du bestellst online – einfach und bequem – Deine Gesellschaftsgründung. D.h. GmbH Direkt übernimmt alle Aufgaben und die Vereinbarung des Notartermins für Dich. Das Ganze online, unkompliziert und schnell.

2. Übermittlung

Nach der Bestellung bekommst Du Zugriff auf unser Online-Formular, um alle Informationen zur Gesellschaft zu übermitteln und Fragen zur Gründung zu stellen. Die Datenübertragung erfolgt sicher, verschlüsselt und äußerst vertraulich.

3. Gründung

Binnen 24 Stunden erhältst Du die Gründungsdokumente zur Prüfung sowie eine Checkliste. Nach Bestätigung der Dokumente vereinbaren wir einen Notartermin nach deinen Wünschen und erledigen die restlichen Schritte für deine Gründung.

Fragen und Antworten zur GmbH / UG Gründung

Etwa 10 Tage nach der Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt. Bei der Gründung Ihrer UG oder GmbH bieten wir Ihnen selbstverständlich umfassende Unterstützung und beantworten gerne alle Fragen bezüglich des Finanzamtsfragebogens.

Unsere Anwälte stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um Ihnen bei allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Gründung zu helfen.

Warum ist es nicht möglich, ein bestehendes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu verwenden, sondern es muss vollständig neu eröffnet werden?

Vor der notariellen Beurkundung existiert lediglich eine sogenannte „Vorgründungsgesellschaft“. Weder die Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen werden nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft übertragen.

Daher ist es nicht möglich, ein bereits vor der Gründung durch die Gründungsgesellschafter eingerichtetes Bankkonto von der Vorgründungsgesellschaft oder der späteren Unternehmergesellschaft weiterzuführen. Wir empfehlen daher dringend, das Konto nicht vor dem Notartermin zu eröffnen.

Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH unterliegen der Besteuerung nach den Grundsätzen von Kapitalgesellschaften. Es fallen die folgenden Steuern an:

  • Körperschaftsteuer: Kapitalgesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn.

  • Solidaritätszuschlag: Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer entrichten.

Diese Steuersätze sind im Vergleich zu den Steuern, die Selbständige normalerweise auf ihre Gewinne zahlen, deutlich niedriger. Dies erweist sich als vorteilhaft, insbesondere wenn die Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.

Für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter fällt zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an, ergänzt durch einen weiteren Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf diese Steuer.

In der Regel nicht. Wenn der Gesellschafter und Geschäftsführer eine Beteiligung von 50 % oder mehr hält, wird davon ausgegangen, dass er eine beherrschende Position in der Gesellschaft innehat. Es besteht daher keine „Abhängigkeit“ wie bei einem herkömmlichen Arbeitsvertrag, und der Gesellschafter wird wie ein Selbständiger behandelt.

Daher besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht (Urteil hierzu: BSG Urt. v. 14. 12. 1999 – B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618, 619).

Die Notarkosten für eine GmbH-Gründung mit einem Stammkapital von 25.000 EURO betragen:

  • Bei einem Gesellschafter etwa 800,00 EURO.
  • Bei mehreren Gesellschaftern ungefähr 860,00 EURO.

Die Abrechnung der Notarkosten erfolgt nach der Beurkundung durch den Notar per Rechnung an die neu gegründete Gesellschaft.

Die Kosten für das Registergericht belaufen sich auf insgesamt 200,00 Euro und werden der neuen Gesellschaft etwa 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Diese Kosten setzen sich aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente zusammen.

Ist es möglich, diese Verträge nachträglich auf die UG (haftungsbeschränkt) zu übertragen und so die Haftung zu begrenzen?

Nein, es ist nicht möglich, bestehende Verträge von einem Einzelunternehmen auf die UG (haftungsbeschränkt) zu übertragen. Die UG (haftungsbeschränkt) wird nicht als „Rechtsnachfolger“ betrachtet und tritt nicht automatisch in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.

Die gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Vertragspartner nicht überrascht werden und sich bewusst für eine Haftungsbeschränkung entscheiden können. Schließlich haben sie einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen, nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.

Um die persönliche Haftung wirksam für alle Rechtsansprüche auszuschließen (einschließlich persönlicher Insolvenz), muss die UG (haftungsbeschränkt) erst dann im Handelsregister eingetragen sein.

Die Kosten für das Registergericht belaufen sich auf insgesamt 200,00 Euro und werden der neuen Gesellschaft etwa 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Diese Kosten setzen sich aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente zusammen.

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