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Vorratsgesellschaften sind rechtlich zulässig, sofern sie offen, also als solche erkennbar, gegründet werden. Dies ist der Fall, wenn im Unternehmensgegenstand „die Verwaltung eigenen Vermögens“ angegeben ist. Alle Vorratsgesellschaften von GmbhDirekt sind offene Vorratsgründungen.

Davon zu unterscheiden ist die verdeckte Vorratsgründung. Dabei wird im Gesellschaftsvertrag ein fiktiver Unternehmensgegenstand angegeben, der tatsächlich nicht ernsthaft verfolgt wird (z. B. um eine Steuernummer zu erhalten). Verdeckte Vorratsgründungen sind unzulässig und führen zur Unwirksamkeit der Gesellschaftsgründung.

Bei der Wahl der passenden Rechtsform spielen viele Faktoren eine Rolle. Ein entscheidender Aspekt ist die unterschiedliche Besteuerung, die Ihre Entscheidung zwischen einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG oder AG) und einer Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co. KG oder einzelne KG) beeinflussen kann.

Wenn Sie unsicher sind, welche Rechtsform am besten zu Ihren Plänen passt, empfehlen wir Ihnen, sich vorab von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft gilt als wirtschaftliche Neugründung, da die bisher inaktive Gesellschaft erstmals eine Geschäftstätigkeit aufnimmt. Der neue Geschäftsführer ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die wirtschaftliche Neugründung dem Handelsregister offenzulegen. Zudem muss er – wie bei einer rechtlichen Neugründung – versichern, dass die Gesellschafter ihre Kapitaleinlagen vollständig erbracht haben und er darüber uneingeschränkt verfügen kann.

Das Musterprotokoll ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes, standardisiertes Gesellschaftsformular, das die Gründung einer UG oder GmbH vereinfachen und die Notarkosten reduzieren soll. Es enthält gleichzeitig den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste.

Eine Kosteneinsparung ergibt sich jedoch meist nur bei UGs mit sehr geringem Stammkapital und beträgt in der Regel lediglich 200 bis 300 Euro. Demgegenüber stehen erhebliche Einschränkungen für die Gründer:

  • Es sind maximal drei Gesellschafter erlaubt.
  • Es kann nur ein Geschäftsführer bestellt werden.
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander werden nicht geregelt.

Besonders im Hinblick auf spätere Änderungen in den Gesellschafts- oder Vertretungsverhältnissen ist die Nutzung des Musterprotokolls problematisch und oft mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.

Um solche Schwierigkeiten bereits im Vorfeld zu vermeiden, bieten wir bei GmbhDirekt keine UGs oder GmbHs mit Musterprotokoll an.

Nein, Vorratsgesellschaften von GmbhDirekt verfügen weder über eine Steuernummer noch über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Finanzämter vergeben grundsätzlich keine Steuernummern an Vorratsgesellschaften, da sich die örtliche Zuständigkeit mit dem Kauf in der Regel ändert. Eine reguläre Steuernummer wird erst nach dem Erwerb und der Anmeldung der Geschäftstätigkeit durch den neuen Eigentümer erteilt.

In Einzelfällen haben ältere Vorratsgesellschaften möglicherweise eine vorläufige Steuernummer erhalten. Diese ist jedoch ohne Umsatzsteuer- oder Lohnsteuersignal und im Geschäftsverkehr nicht nutzbar (erkennbar an der Ziffer „138“ in der Mitte der Steuernummer).

Bei Angeboten im Internet für „GmbHs mit Steuernummer“ sollten Sie daher vorsichtig sein und genau nachfragen. Oft handelt es sich dabei ebenfalls nur um solche unbrauchbaren Steuernummern.

Nachdem Sie die Vorratsgesellschaft erworben haben und die neue Firma sowie die inländische Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen sind, erhalten Sie vom Finanzamt den „Fragebogen zur Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit“.

Auf Grundlage Ihrer Angaben in diesem Fragebogen wird das zuständige Finanzamt bestimmt, an das die Akte der Gesellschaft weitergeleitet wird. Das neue Finanzamt vergibt anschließend eine vollwertige Steuernummer und sendet Ihnen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu.

In diesem Fragebogen können Sie, falls erforderlich, auch direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragen.

Ja, für jede Vorratsgesellschaft wird bei der Gründung eine Eröffnungsbilanz erstellt, die Sie zusammen mit den Gesellschaftsunterlagen erhalten.

Befindet sich eine Vorratsgesellschaft zum Jahreswechsel noch in unserem Bestand, erstellen wir zusätzlich einen Jahresabschluss und hinterlegen diesen im Unternehmensregister.

Nein, GmbhDirekt gibt keine Steuererklärungen für Vorratsgesellschaften ab, da diese bis zum Verkauf geschäftlich inaktiv sind. Das Finanzamt ist darüber informiert, weshalb Vorratsgesellschaften weder eine Steuernummer erhalten noch zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert werden.

Eine Steuererklärung kann erst nach dem Verkauf der Gesellschaft und der Zuteilung einer Steuernummer abgegeben werden. Dies gilt auch für sogenannte Nullmeldungen, sofern bereits ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erteilung der Steuernummer erfolgt erst, nachdem die Änderungen der Firma und der inländischen Geschäftsanschrift im Handelsregister eingetragen wurden.

Zusätzlich zum Kaufpreis der Vorratsgesellschaft fallen Notar- und Gerichtskosten an, die vom Käufer zu tragen sind. Diese Kosten können je nach Gesellschaftsform und den gewünschten Änderungen (z. B. Firmierung, Geschäftsanschrift, Geschäftsführerwechsel) erheblich variieren.

Beim Kauf einer GmbH sollten Sie mit etwa 700 Euro für die Notarkosten und rund 300 Euro für die Eintragung ins Handelsregister rechnen. Diese Kosten können der Gesellschaft als Gründungskosten zugerechnet werden.

Die genauen Beträge können Sie bei Ihrem Notar erfragen. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website oder direkt beim Handelsregister.

Nein, das ist leider nicht möglich. Unsere Vorratsgesellschaften werden ausschließlich mit vollständig eingezahltem Stammkapital veräußert. Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich und wird von allen seriösen Anbietern so gehandhabt.

Zudem muss der neue Geschäftsführer beim Erwerb der Gesellschaft gegenüber dem Handelsregister bestätigen, dass das Stammkapital weiterhin vollständig und uneingeschränkt der Gesellschaft zur Verfügung steht. Diese Versicherung ist nur bei vollständig eingezahltem Kapital möglich.

Solange Sie die Gesellschaft noch nicht gekauft haben, heben wir die Reservierung wieder auf, ohne dass für Sie Kosten entstehen – genau dafür sind wir da.

Falls sich erst nach der Beurkundung des Kauf- und Abtretungsvertrages herausstellt, dass Sie keine Verwendung für die Gesellschaft haben, können wir im Einzelfall die Gesellschaft zurückkaufen und anschließend liquidieren. Gerne erstellen wir Ihnen in diesem Fall ein individuelles Angebot.

Eine KYC (Know Your Customer) Prüfung ist eine Überprüfung der persönlichen und geschäftlichen Daten von Neukunden, die von Kreditinstituten durchgeführt wird. Diese Prüfung ist durch das Geldwäschegesetz verpflichtend, nicht nur bei der Kontoeröffnung, sondern auch bei der Kontoumschreibung.

Im Rahmen der KYC-Prüfung werden unter anderem die Art und der Zweck der Geschäftsbeziehung erfasst sowie die Herkunft von Geldern und Vermögen überprüft. Bei natürlichen Personen wird zudem untersucht, ob eine politisch exponierte Person (PEP) beteiligt ist. Bei juristischen Personen werden insbesondere die Besitzverhältnisse, die Firmenstruktur, die Branche, die Mitarbeiteranzahl sowie die wichtigsten Finanzkennzahlen geprüft. Alle Prüfungen und die beteiligten Personen müssen dokumentiert werden.

Aufgrund dieser umfangreichen Anforderungen kann eine KYC-Prüfung je nach Einzelfall unterschiedlich lange dauern. In der Regel wird bei großen Banken eine tiefere Prüfung erwartet als bei kleineren Instituten. Auch die Struktur des Kunden spielt eine Rolle: Bei ausschließlich natürlichen Personen geht die Prüfung meist schneller, während bei juristischen Personen die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich ist – was zum Beispiel auch im Transparenzregister erfolgt. Verzögerungen können insbesondere bei ausländischen Gesellschaften auftreten.

Die gleichen Prüfpflichten gelten auch beim Kauf einer Vorratsgesellschaft. Da sich hier die wirtschaftlich Berechtigten ändern, müssen Banken bei der Kontoumschreibung ebenfalls eine vollständige KYC-Prüfung durchführen.

Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 eingeführt, um die Vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie umzusetzen. Es wird in elektronischer Form geführt und soll einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten. Die im Transparenzregister hinterlegten Informationen geben Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Personen, die hinter Vereinigungen und Rechtsgestaltungen stehen.

Seit dem 01.08.2021 sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und aktiv dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.

Für unsere Vorratsgesellschaften haben wir die wirtschaftlich Berechtigten bereits im Transparenzregister eingetragen. Da sich mit dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft jedoch die wirtschaftlich Berechtigten ändern, müssen diese neuen Informationen ebenfalls dem Transparenzregister mitgeteilt werden. Um Probleme bei der Kontoeröffnung oder -umschreibung zu vermeiden, sollte diese Mitteilung möglichst schnell erfolgen.

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